Bilanzschema

Bilanzschema
Vorschrift (teils gesetzlich, teils durch freiwillige Übernahme) für inhaltliche Abgrenzung und Gliederung einzelner Postengruppen und Positionen in der  Bilanz. Für Kapitalgesellschaften ausführliches B. in § 266 HGB, aufgrund dessen die Aufstellung der Handelsbilanzen erfolgt ( Bilanzgliederung). Dieses B. hat Bedeutung auch für andere Gesellschaftsformen (zumindest für größere Unternehmungen, vgl.  Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz) als Vorbild für eine ordnungsgemäße Bilanzierung.
- Auch die  Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige enthalten vielfach Musterbeispiele für B.
- Spezielle B. gelten für Unternehmen bestimmter Branchen (vgl.  Bilanzgliederung).
- Im Ausland sind z.T. ähnliche B. entwickelt worden, so z.B. in der Schweiz, Österreich, EU-Ländern ( Vierte EG-Richtlinie).

Lexikon der Economics. 2013.

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