- Bilanzschema
- Vorschrift (teils gesetzlich, teils durch freiwillige Übernahme) für inhaltliche Abgrenzung und Gliederung einzelner Postengruppen und Positionen in der ⇡ Bilanz. Für Kapitalgesellschaften ausführliches B. in § 266 HGB, aufgrund dessen die Aufstellung der Handelsbilanzen erfolgt (⇡ Bilanzgliederung). Dieses B. hat Bedeutung auch für andere Gesellschaftsformen (zumindest für größere Unternehmungen, vgl. ⇡ Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz) als Vorbild für eine ordnungsgemäße Bilanzierung.- Auch die ⇡ Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige enthalten vielfach Musterbeispiele für B.- Spezielle B. gelten für Unternehmen bestimmter Branchen (vgl. ⇡ Bilanzgliederung).- Im Ausland sind z.T. ähnliche B. entwickelt worden, so z.B. in der Schweiz, Österreich, EU-Ländern (⇡ Vierte EG-Richtlinie).
Lexikon der Economics. 2013.